John Christall — Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fahrlässige Körperverletzung? Ein Vorwurf ist kein Urteil.

Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB vorgeworfen? Bevor Sie etwas unterschreiben oder aussagen, lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.

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Was jetzt auf dem Spiel steht

Die ersten Tage entscheiden

Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ist kein Urteil, aber die Zeit arbeitet gegen Sie. Was in den ersten Tagen passiert, entscheidet oft über den Ausgang. Sagen Sie nichts zur Sache und sprechen Sie zuerst mit mir.

Justizia-Statue vor Gerichtsgebäude — Symbol für drohende Geld- oder Freiheitsstrafe

Geld- oder Freiheitsstrafe

§ 229 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit echten beruflichen und persönlichen Folgen.

Polizeiliches Führungszeugnis auf einem Schreibtisch — Symbol für Eintrag im Führungszeugnis

Eintrag im Führungszeugnis

Ab einer bestimmten Strafhöhe landet die Verurteilung im Führungszeugnis und kann Job, Zulassungen oder Behördenverfahren gefährden. Frühe Verteidigung kann genau das verhindern.

Klageschrift und Gerichtsakte auf einem Schreibtisch — Symbol für zivilrechtliche Forderungen

Zivilrechtliche Forderungen

Parallel zum Strafverfahren fordern Geschädigte oft Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ich verteidige Sie strafrechtlich und wehre die zivilrechtlichen Forderungen ab, damit Sie auf beiden Feldern geschützt sind.

Schweigen Sie zur Sache und rufen Sie mich an.Kostenlose Erstberatung — unverbindlich.

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Fahrlässige Körperverletzung — meine Verteidigung für Sie

So verteidige ich Sie bei einem § 229-Vorwurf

§ 229 StGB ist Strafrecht — kein Bußgeld. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintrag im Führungszeugnis. Was ich konkret für Sie tue:

Sofort-Einschätzung: Wie ernst ist Ihre Lage?

Sie schildern mir den Vorfall, ich sage Ihnen direkt, womit Sie rechnen müssen und welche Optionen Sie haben — insbesondere ob eine Einstellung realistisch ist. Kein Drumherum, sondern Klartext.

Was Sie jetzt tun, beeinflusst das Urteil

Schweigen, freiwillige Meldung oder Schadenswiedergutmachung — was im Einzelfall richtig ist, entscheidet sich früh. Ich entwickle die Strategie, die zu Ihrer Situation passt.

Verfahrenseinstellung — häufig möglich

Bei fahrlässiger Körperverletzung lässt sich das Verfahren oft einstellen, nach § 153 StPO bei geringer Schuld oder nach § 153a StPO gegen Auflagen. Ich prüfe jeden Ansatz für Sie.

Kein Beweis, keine Verurteilung

§ 229 setzt Fahrlässigkeit voraus. Ich prüfe die Beweise, hinterfrage den Tatvorwurf und verteidige Sie konsequent: von der Akteneinsicht bis zum Abschluss des Verfahrens und hole das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.

Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall
Ihr Anwalt

John Christall — Ihr Anwalt bei fahrlässiger Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB ist eines meiner Kerngebiete im Verkehrsstrafrecht. Seit 2003 verteidige ich Mandanten in Berlin und Brandenburg, von der ersten Akteneinsicht bis zum Abschluss des Verfahrens. Über 7.500 begleitete Fälle und mehr als 730 Bewertungen stehen für klare Einschätzungen und konsequente Verteidigung.

Schwerpunkt § 229 StGB7.500+ MandantenKanzlei seit 2003
4,9 730+ Bewertungen auf Google
So einfach geht es

In drei Schritten zu Ihrer Verteidigung

Kein Papierkram, kein Risiko. Ein Anruf genügt — den Rest übernehme ich.

01

Anrufen

Sie rufen mich an oder schildern mir Ihren Fall online — jederzeit, auch außerhalb der Bürozeiten.

02

Kostenlose Ersteinschätzung

Ich sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Lage ist und was zu tun ist. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

03

Ich übernehme

Ich vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und — wenn nötig — vor Gericht. Sie müssen nichts allein regeln.

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Warum John Christall

Gute Gründe, mir Ihren Fall anzuvertrauen.

Im Ernstfall brauchen Sie keinen Generalisten, sondern einen Spezialisten, der Ihren Fall persönlich übernimmt.

4,9

Google-Bewertungen

730+ verifizierte Bewertungen — Mandanten empfehlen mich mit 4,9 von 5 Sternen auf Google.

7.500+

Betreute Fälle

Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Bußgeld: Ich weiß aus Erfahrung, welche Verteidigung in Ihrer Lage wirkt.

1:1

Direkter Draht zum Anwalt

Solo-Kanzlei statt Großkanzlei: Sie sprechen immer direkt mit mir — nicht mit einem Sachbearbeiter.

Seit 2003

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Über 20 Jahre ausschließlich Verkehrsrecht — ich kenne die Abläufe bei Polizei, Bußgeldstelle und Gericht aus tausenden Verfahren.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Fragen, die mich am häufigsten erreichen. Ihre Frage ist nicht dabei?

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Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie mich an oder schildern Sie mir Ihren Fall online, ich melde mich noch heute bei Ihnen zurück.
In vielen verkehrsstrafrechtlichen Fällen ja. Ich stelle die Deckungsanfrage für Sie und kläre die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, bevor Ihnen Kosten entstehen.
So früh wie möglich. Die entscheidenden Weichen werden oft in den ersten ein bis zwei Tagen gestellt. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie mich umgehend.
Nach § 229 StGB drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sowie ein Eintrag im Führungszeugnis. Hinzu können zivilrechtliche Forderungen (Schmerzensgeld, Schadensersatz) kommen. Frühzeitige Verteidigung eröffnet oft die Chance auf Verfahrenseinstellung.
Bei fahrlässiger Körperverletzung ist eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO häufig möglich, etwa bei geringfügiger Tatfolge, Schadenswiedergutmachung oder als Ergebnis gezielter Verhandlungsführung. Ich prüfe Ihren Fall und entwickle die passende Strategie.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — und das sollten Sie nutzen. Erst nach Rücksprache mit mir entscheiden Sie, ob und was Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen.
Ja, Sie erreichen mich täglich von 8 bis 22 Uhr, auch am Wochenende. Gerade nach einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle zählt jede Stunde: Rufen Sie mich am besten direkt an.
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Rufen Sie mich an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer — ich melde mich noch heute bei Ihnen zurück. Unverbindlich und kostenlos.

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