John Christall — Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Fachanwalt für Verkehrsrecht · Berlin

Ein Vorwurf ist kein Urteil.

Ob Bußgeld, Fahrverbot oder Unfallflucht — bevor Sie etwas unterschreiben oder aussagen, lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.

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Was jetzt auf dem Spiel steht

Bei diesen Vorwürfen tickt die Uhr.

Ein Vorwurf der Unfallflucht oder fahrlässigen Körperverletzung, ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit oder Handy am Steuer, der Verdacht eines illegalen Rennens. Das ist belastend, aber kein Urteil. Das Wichtigste zuerst: Sagen Sie nichts zur Sache und sprechen Sie zuerst mit mir. Das steht jetzt auf dem Spiel:

Beschlagnahmter Führerschein und Autoschlüssel — Symbol für drohendes Fahrverbot

Fahrverbot & Führerschein

Bei Unfallflucht reicht oft schon ein Schaden um die 1.500 Euro, damit das Gericht von Ungeeignetheit ausgeht und die Fahrerlaubnis entzieht. Dann ist sie weg, nicht nur für Wochen ausgesetzt.

Richterhammer auf dem Richtertisch im Gerichtssaal — Symbol für drohende Geld- oder Freiheitsstrafe

Geld- oder Freiheitsstrafe

Eine Geldstrafe zählt in Tagessätzen. Übersteigt sie 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft, mit Eintrag im Führungszeugnis.

Sanduhr mit rinnendem Sand auf einem Schreibtisch vor Aktenordnern — Symbol für kurze, harte Fristen im Strafverfahren

Kurze, harte Fristen

Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben Ihnen genau zwei Wochen, danach wird er rechtskräftig. Was Sie jetzt sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Schweigen Sie zur Sache und rufen Sie mich an.Kostenlose Erstberatung — unverbindlich.

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Meine Fachgebiete

Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren

Ich vertrete ausschließlich im Verkehrsrecht — bei Strafverfahren und Bußgeldsachen, in denen es auf Erfahrung und schnelles Handeln ankommt. So sprechen Sie immer mit dem Spezialisten.

Beschädigtes Fahrzeug nach Parkrempler — Thema Unfallflucht und Fahrerflucht
Schwerpunkt 01

Unfallflucht & Fahrerflucht

Unfallflucht ist nach § 142 StGB strafbar — schon ein zerkratzter Spiegel auf dem Parkplatz reicht. Ich prüfe den Tatvorwurf genau, sichere Ihre Rechte von der ersten Minute an und arbeite darauf hin, Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.

  • Verteidigung nach § 142 StGB
  • Akteneinsicht & Verteidigungsstrategie
  • Schutz Ihrer Fahrerlaubnis
Unfallstelle im Straßenverkehr — Thema fahrlässige Körperverletzung
Schwerpunkt 02

Fahrlässige Körperverletzung

Nach einem Unfall mit Verletzten wird schnell ein Strafverfahren eingeleitet. Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und arbeite konsequent auf eine Einstellung des Verfahrens hin.

  • Verteidigung nach § 229 StGB
  • Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft
  • Ziel: Einstellung des Verfahrens
Bußgeldbescheid und Blitzerfoto — Thema Bußgeldverfahren und Einspruch
Schwerpunkt 03

Bußgeld & Bußgeldverfahren

Blitzer, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer — ein Bußgeldbescheid droht schnell mit Punkten, Fahrverbot und hohen Kosten. Ich prüfe Ihren Bescheid, lege fristgerecht Einspruch ein und arbeite darauf hin, Bußgeld und Fahrverbot zu vermeiden oder zu reduzieren.

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Fahrverbot abwenden oder verkürzen
  • Prüfung von Messprotokoll und Verfahren
Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall
Ihr Anwalt

John Christall — Fachanwalt für Verkehrsrecht

Seit 2003 vertrete ich Mandanten in Berlin im Verkehrsstrafrecht und bei Bußgeldsachen. Über 7.500 begleitete Fälle und mehr als 730 Bewertungen sprechen für eine ehrliche, klare Einschätzung — und für konsequente Verteidigung.

7.500+ MandantenKanzlei seit 2003
4,9 730+ Bewertungen auf Google
So einfach geht es

In drei Schritten zu Ihrer Verteidigung

Kein Papierkram, kein Risiko. Ein Anruf genügt — den Rest übernehme ich.

01

Anrufen

Sie rufen mich an oder schildern mir Ihren Fall online — jederzeit, auch außerhalb der Bürozeiten.

02

Kostenlose Ersteinschätzung

Ich sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Lage ist und was zu tun ist. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

03

Ich übernehme

Ich vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und — wenn nötig — vor Gericht. Sie müssen nichts allein regeln.

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Warum John Christall

Gute Gründe, mir Ihren Fall anzuvertrauen.

Im Ernstfall brauchen Sie keinen Generalisten, sondern einen Spezialisten, der Ihren Fall persönlich übernimmt.

4,9

Google-Bewertungen

730+ verifizierte Bewertungen — Mandanten empfehlen mich mit 4,9 von 5 Sternen auf Google.

7.500+

Betreute Fälle

Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Bußgeld: Ich weiß aus Erfahrung, welche Verteidigung in Ihrer Lage wirkt.

1:1

Direkter Draht zum Anwalt

Solo-Kanzlei statt Großkanzlei: Sie sprechen immer direkt mit mir — nicht mit einem Sachbearbeiter.

Seit 2003

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Über 20 Jahre ausschließlich Verkehrsrecht — ich kenne die Abläufe bei Polizei, Bußgeldstelle und Gericht aus tausenden Verfahren.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Fragen, die mich am häufigsten erreichen. Ihre Frage ist nicht dabei?

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Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie mich an oder schildern Sie mir Ihren Fall online — ich melde mich noch heute bei Ihnen zurück.
Nach der Zustellung eines Bußgeldbescheids haben Sie genau zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der gelbe Brief in Ihrem Briefkasten landet. Warten Sie daher nicht ab, sondern kontaktieren Sie mich umgehend. Ich lege fristwahrend Einspruch ein und fordere zunächst die Ermittlungsakte an.
Die goldene Regel im Verkehrsrecht lautet: Schweigen Sie zum Vorwurf! Sie sind gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum) zu machen. Zur Sache selbst müssen und sollten Sie sich nicht äußern — egal, wie sehr Sie sich im Recht fühlen. Übergeben Sie mir den Anhörungsbogen. Ich beantrage Akteneinsicht und übernehme die gesamte Kommunikation mit den Behörden.
Ja, in vielen Fällen gibt es gute Chancen. Messgeräte sind fehleranfällig, und formale Fehler im Bußgeldverfahren sind keine Seltenheit. Wenn das Fahrverbot Ihre berufliche Existenz bedroht (z. B. als Berufskraftfahrer oder Außendienstler), besteht zudem oft die Möglichkeit, das Fahrverbot durch eine Erhöhung der Geldstrafe abzuwenden. Ich prüfe Ihre individuelle Situation detailliert.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für meine anwaltliche Tätigkeit, die Akteneinsicht sowie eventuelle Gerichts- und Gutachterkosten. Damit Sie keinen zusätzlichen Stress haben, übernehme ich gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kläre die Kostenübernahme direkt.
Viele Bußgeldbescheide sind anfechtbar. Häufige Fehlerquellen sind veraltete Eichprotokolle, falsche Aufstellwinkel des Blitzers, fehlende Schulungsnachweise des Bedienpersonals oder eine schlechte Bildqualität (Sie sind auf dem Blitzerfoto oft nicht eindeutig erkennbar). Ohne Akteneinsicht lassen sich diese Fehler nicht finden. Eine Überprüfung durch mich lohnt sich daher fast immer — besonders, wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Ja, Sie erreichen mich täglich von 8 bis 22 Uhr — auch am Wochenende. Gerade nach einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle zählt jede Stunde: Rufen Sie mich am besten direkt an.
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